AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen)
1)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und mit besonderer geschäftsüblicher Sorgfalt auszuführen. Es ist auf die zweckmäßigste Art und Weise, bzw. nach kriminalistischen Grundsätzen, das vom Auftraggeber gewünschte Erhebungsziel anzustreben. Dem Auftraggeber ist nach Möglichkeit fortlaufend Bericht (Gesprächsmitschnitt erfolgt) über alle wesentlichen Erhebungsschritte zu erstatten. Sobald alle relevanten Fakten umfassend erreicht und gefestigt erscheinen, oder jegliche Aussichten auf ein positives Ergebnis entfallen sind, oder der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich widerrufen hat, sind sämtliche Nachforschungshandlungen einzustellen.
2)
Der Klient erklärt sich bereit, durch den Auftrag verursachte Aufwendungen des Detektivunternehmens zu begleichen. Er ist verpflichtet, die anlaufenden Kosten durch regelmäßige Vorauszahlungen zu decken. Der Klient verpflichtet sich zum Ersatz aller durch die Eintreibung der Forderung entstehenden Unkosten, einschließlich vorprozessualer Kosten, insbesondere aus der Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes.
Gerichts- und Behördentermine, die sich aus dem Auftrag ergeben, anerkennt der Klient als auftragskausalen und daher honorarpflichtigen Zeitaufwand. Dies gilt auch dann, wenn es Staatsbürgerpflicht ist, dem Folge zu leisten. Der Anspruch entsteht mit dem tatsächlichen Zeitaufwand des Detektivs. Seitens des Detektivunternehmens werden Gebührenansprüche an das Gericht nicht bestellt.
Kostensicherheit: Die Vertragspartner vereinbaren nach reiflicher Abwägung aller dargelegten Gegebenheiten und Umstände ein Limit betreffend Stundenleistung oder/und Kostenaufwand. Bei Limit Erreichung sind alle Handlungen einzustellen. Auch wenn die Auftragsziele entgegen den Einschätzungen nicht erreicht wurden. In jedem Fall ist eine nachvollziehbare Aufstellung (ausgenommen Pauschalvereinbarung) betreffend Stundenleistung und Kostenaufwand mit dem gerichtstauglichen Abschluss- oder Teilbericht dem Auftraggeber auszuhändigen; oder im Post- oder Mail Wege zu übersenden. Firmen interner Schriftverkehr, Protokolle, Listen, technische Abhandlungen, Aufzeichnungen, Personaldaten, Video-/Tonaufnahmen, Ortungsdaten etc., sind nicht offen zu legen.
3)
Auftrags inkludierte KFZ-Ortung: Wenn berechtigtes Interesse aufgrund der Tragweite besteht ist gegebenenfalls gezielt mit Technikunterstützung zu erkunden, in welchem schädigenden Zusammenhang (Ort, Zeit, Personenanzahl etc.) das angeführte KFZ verwendet wird.
4)
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse und Vorgangsweisen der Detektei WOLEI weder vorweggenommen noch garantiert werden können. Für technische Pannen, unwägbare Ereignisse oder Vorkommnisse etc. wird keine Haftung übernommen. Kausale Arbeitszeiten und Kostenbereiche: Um ein effizientes und sachgerechtes Ergebnis zu erzielen erfolgen z.B. Einsätze/Personalaufwand, Ablösen/Unterbringung, KFZ-Verwendungen/Miete, Technik-/Dolmetschereinsätze, Berichterstellung/Wegzeiten, Geräte-/Fachspeziallisteneinsätze, Zeit- sowie sonstige Kostenaufwendungen, Barauslagen etc. ausschließlich nach sachlichem Ermessen der Detektei. Dies bedingt z.B., dass bei zeitlich nicht genau eingrenzbaren Einsätzen, für die Überschaubarkeit besonderer Örtlichkeiten, bei Verwendung von KFZ betr. Beobachtung im Nachfahren, zwecks Beachtung gesetzl. Arbeitszeit, besonderer fachlicher Umstände, bei langer Konzentration etc., der Einsatz von mehreren Detektiven/Fachspezialisten, oder Hilfskräften, gleichzeitig erforderlich sein kann. Zeit- /Km-Verrechnung ab/zum Gewerbestandort. Der Klient erklärt sich bereit, Verwaltungsstrafen, insbesondere Organstrafmandate, die sich aus der Ausführung des Auftrages ergeben, voll zu ersetzen.
5)
Falls für Aussagen/Hinweise etc. einem Informanten die Geheimhaltung seines Namens zugesichert werden muss, verzichtet der Auftraggeber auf die Bekanntgabe der Identität. Sollten für derartige Personen für Hilfestellungen, bzw. für diverse erforderliche Aufwendungen / Konsumation etc., formlos Barbeträge (Pauschale) aufgewendet werden, verzichtet der Auftraggeber auf Bekanntgabe aller Daten und Nachweise. Sollte ein Vereinbarungspunkt seine Wirkung verlieren, bleiben sämtliche weiteren Vereinbarungen davon unberührt. Es ist gestattet, bei Bedarf auch diverse Hilfskräfte und Fachfirmen zu verwenden.
6)
Haftungsvereinbarung: Sämtliche Daten und Hinweise sind für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige betriebliche/persönliche/familiäre Zwecke bzw. zur Vorbeugung, Verhinderung, Verfolgung von Straftaten bzw. zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen etc. im erforderlichen Ausmaß für die berechtigten Interessen des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu erforschen und dürfen nur nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise durch den Auftraggeber verwendet werden; widrigenfalls entsteht volle Kostenübernahmepflicht durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin als Verursacher/Verursacherin betreffend alle Aufwendungen/Kosten.
7)
Der Auftragnehmer behält sich vor bei Verdacht auf gesetzwidrige Interessen des Klienten, oder wenn von der Auftragsgeberseite Handlungen gesetzt werden, die der Auftragserledigung/Vereinbarung entgegenstehen, den Auftrag zu beenden und sämtliche Arbeiten sofort einzustellen. Alle vom Auftragnehmer bis dahin erbrachten Dienst- und Sachleistungen etc. sind in diesem Falle anteilig zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich bereit sämtliche durch Auftrag/Auftragserfüllung/Auftragsfolgen etc. verursachte Aufwendungen, insbesondere auch etwaige zivilrechtliche Kosten bzw. Verfahrenshaftungen etc., betreffend der Detektei WOLEI zu übernehmen. Eine Aufrechnung der Forderungen der Detektei WOLEI mit einer Forderung des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
8)
Der Auftragnehmer erklärt, das Datengeheimnis gemäß DSGVO zu wahren, alle Mitwirkenden dazu zu verpflichten, alle Daten des Klienten, sowie Inhalt und Ergebnis des Auftrags und alle sonstigen, ihm in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung über den Klienten bekanntwerdenden Daten zu keinem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Zeugenaussagen sind erst dann zulässig, sobald der Auftraggeber schriftlich seine Zustimmung ausdrücklich erteilt hat.
Sie werden in Kenntnis gesetzt, dass Ihre angegebenen Antrags-/Auftragsdaten an die CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien zur Prüfung Ihrer Identität bzw. Bonität übermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.crif.at.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen sowie Adressdaten an CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 (Adressverlag), 152 (Auskunftei über Kreditverhältnisse) und 153 (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und EDV Technik) der Gewerbeordnung 1994 übermittelt werden. CRIF wird weiters zur Prüfung der Identität und Bonität verwendet. Nähere Informationen finden Sie unter www.crif.at.
9)
Auch bei Internet Auftragserteilung im Wege des Mailschriftverkehrs, oder bei telefonischer Übereinkunft, erklärt sich der Auftraggeber vollinhaltlich mit den gegenständlichen Bedingungen & Tarifen einverstanden und bestätigt dieses Übereinkommen mit der Anweisung der vereinbarten Depotzahlung auf das Konto der Detektei WOLEI oder durch Express Überweisung/Übergabe des Barbetrages.
10)
Die Berichterstattung erfolgt schriftlich oder mündlich und wird streng vertraulich behandelt. Das Detektivunternehmen übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Verwendung von Berichten und Ergebnissen durch die Auftragspartei. Telefonische Berichte sind unverbindlich.
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich bei Übergabe des Abschlussberichtes gleichzeitig das Gesamthonorar bzw. die Restforderung zu begleichen, sofern nicht schriftlich ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- bzw. Inkasso Kosten sowie bankmäßige Zinsen und Spesen als vereinbart. Abweichungen zu den Geschäftsbedingungen und der Honorarvereinbarung, sowie nachträgliche Abänderungen zum Auftragsinhalt/Auftragsziel, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Anerkennung durch Auftragnehmer und Auftraggeber. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. Alle angeführten Preise sind in EURO und netto. Bei Verzug und auch bei genehmigten Stundungen werden Zinsen berechnet. Eine Zustellvollmacht wird ausdrücklich nicht erteilt.
Die Aufrechnung der Honorarforderungen des Detektivunternehmens mit einer Forderung des Klienten ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist grundsätzlich der Geschäftssitz der Detektei WOLEI. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Auftraggeber aus dem Ausland anerkennen österreichische Gerichtsbarkeit und österreichischen Gerichtsstand an.